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Zwischenfinanzierung

Bausparkassen gewähren Bausparern ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung des Bauvorhabens, wenn der Bausparer seine Mindestansparung geleistet hat. Verbunden ist dies aber mit einer Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.

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