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Unternehmenssteuerreform 2008

2008 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine der umfangreichsten Unternehmenssteuer-Reformen in Kraft. Ziel war es, den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: (nicht vollständig)
  • Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% gesenkt
  • Zinsschranke von 30% bei einer Freigrenze von 1 Mio. € eingeführt
  • Halbeinkünfteverfahren wird zum Teileinkünfteverfahren (60% der Erlöse sind steuerpflichtig) und gilt nur noch eingeschränkt
  • Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung fallen weg
  • Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% gesenkt
  • Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 angehoben; Begrenzung der Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
  • Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer fällt weg
  • Staffeltarif bei der Gewerbesteuer fällt weg
  • 50prozentige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer fällt weg; stattdessen: Hinzurechnung von 25% sämtlicher Fremdkapitalzinsen sowie von 25% der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer
  • Abschaffung der degressiven Abschreibung
  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird begrenzt
  • Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG eingeführt
  • Betriebsvermögensgrenze auf 235.000€ angehoben
  • Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009

Betriebsvermögensgrenze
Zinsschranke

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