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Außenwandverkleidung (ausgenommen Schiefer)

Die Außenverkleidung (z.B. Metall, Kunststoff, Asbestzement, Holz oder ähnlichem Material) eines Gebäudes wird bei einigen Gesellschaften mit einem Risikoaufschlag berechnet.

Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:versicherte Gefahren), z.B. Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.

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