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Abschleppen des Fahrzeuges

Diese Leistung ist oft in den Schutzbriefleistungen enthalten. Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der Versicherer für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. Der Versicherer übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf einen bestimmten Betrag je versichertes Fahrzeug, für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse kann sicher Betrag erhöhen.

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