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Private Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar. Wenn man in irgendeiner Weise einem anderen, Personen- , Sach- und Vermögensschäden zufügt, ist man verpflichtet diesen zu ersetzen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht, das bedeutet, man haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:

  • Privatperson, z.B. als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer
  • als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung Aufsichtspflicht bei Minderjährigen)
  • als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Räum- und Streupflicht)
  • als Sportler
  • als Dienstherr von Hausangestellten
  • als Kleintierhalter (ausgenommen Hunde, Pferde --> zusätzliche Versicherung)
  • aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner, minderjährige und auch volljährige nicht verheiratete Kinder (solange sie noch in der Schul- oder ersten Berufsausbildung/ Studium sind).

Allmählichkeitsschaden
Ausfalldeckung bis Versicherungssumme
Auslandsaufenthalt außerhalb Europa
Bauherrenhaftpflicht
Bauherrenrisiko
Ehrenamt
Ehrenämter (keine hoheitliche Tätigkeit)
Haftpflicht
Haftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Hüten fremder Hunde
Hüten fremder Pferde
Individualversicherung
Individualversicherung
Mitversicherung von Kindern
Personen- und Sachschäden Privathaftpflicht
Pferdehaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Sachkundeprüfung
Schadenfreiheitsrabatt
Schadensersatz
Schadenversicherung
Schlüsselschaden
Umweltschadenversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung
Vorsorgeaufwendungen

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