A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz.

Hinweis: Beachten Sie, dass einige Gesellschaften den Arbeitsrechtsschutz, je nach Tarif, nur gegen Aufpreis mitversichern.

Eine Arbeits-Rechtsschutz sichert die Kostenübernahme für Rechtsanwalt, Gericht, Gutachten und Zeugen, wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kommt. Der Rechtsschutz wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.

Dazu gehören:

  • unberechtigte Kündigungen
  • nichtgerechtfertigte Versetzungen
  • Abmahnungen
  • ausbleibender oder zu wenig Lohn
  • Ausbildungvergütung
  • Anspruch auf Urlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Abfindungsklagen
  • Forderung nach Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Zeugniserteilungen
  • Mutterschutz
  • Betriebsrente

siehe auch Rechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen
Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Berufsrechtsschutz

© Versicherungsbote.de